Künftig können Sie die Bücher, die Ihnen Ihre Buchhandlung liefert, bereits mit fertig aufgeklebten Barcodeetiketten bekommen. Ihre serviceorientierte Buchhandlung, die an diesem System teilnimmt, druckt die Barcodeetiketten und klebt sie gleich auf die zu liefernden Bücher.
Mit diesem Barcodeservice ist sichergestellt, dass die Bücher genau solche Barcodenummern haben, die in Ihr bestehendes Nummernsystem passen. Sogar die Signatur (Standort) steht korrekt auf dem Barcodeetikett. Dies regelt das System Barcodeservice, weder Sie noch die Buchhandlung müssen sich darum kümmern.
Für Schulen mit einer Lernmittelverwaltung und / oder einer Schulbibliothek, für Öffentliche Bibliotheken und auch wissenschaftliche Bibliotheken, die ihre Verwaltung mit Barcode abwickeln.
Buchhandlungen, die ihren Kund*Innen diesen Service bieten möchten, registrieren sich auf dieser Seite. Sie als Schule bzw. Bibliothek können die teilnehmenden Buchhandlungen im Programm LITTERA einsehen. Alle diese Buchhandlungen stehen Ihnen dann für Ihre Bestellungen zur Verfügung.
Der Barcodeservice ist vollständig in die Programme LITTERA WINDOWS und LITTERA LM ab der Version 5.0 integriert. Es ist kein separater Download notwendig.
Über den in LITTERA integrierten "Erwerb" erfassen Sie Ihre Buchbestellungen. Die Bestelldaten werden gespeichert, automatisch die korrekten Exemplarnummern ermittelt und alle Daten über Internet Ihrer Buchhandlung übermittelt. Die Buchhandlung druckt bei sich die Barcodeetiketten genau für Ihre Bestellung aus und klebt sie auf Ihre Bücher.
Wenn Ihnen Ihre Buchhandlung die Bücher dann mit den bereits aufgeklebten Barcodeetiketten liefert, können Sie mit einem Mausklick im Programm vermerken, dass alle Bücher aus dieser Bestellung nun eingetroffen sind. Die Etiketten stimmen mit Ihren gespeicherten Exemplarnummern überein! Sollte eine Teillieferung kommen, lesen Sie mit dem Barcodescanner die Barcodes der gelieferten Bücher ein und in der Software ist die Information gespeichert, dass Bücher noch geliefert werden müssen.
Da das Anbringen von Barcodeetiketten zur Medienidentifizierung in der LITTERA Software für Buchhandlungen keine handelsübliche Serviceleistung darstellt, sind die Kosten die dafür anfallen in jedem Fall im Vorfeld zwischen der Buchhandlung und der ausschreibenden Stelle zu klären. Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 9. Mai 2012 bestätigt, dass die Kosten für Barcodeservices in vollem Umfang von der ausschreibenden Stelle getragen werden müssen. Detaillierte Informationen sind auf dem Merkblatt des Börsenvereins für Schulträger zu finden.